AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ralf Schmidt ( nachfolgend Überführungsfirma ), Ottersteiner Str. 138, 28879 Grasberg, Tel.: +49 (0) 4792-9875798, E-Mail: ralf.schmidt@lieblingsautos.com, Internet: www.bus-lkw-pkw-überführungen.de Steuernummer: 36/141/00113 und den Auftraggeber:innen ( nachfolgend geschlechtsneutral „Kunden“ ).

§ 2 Angebotserstellung

Angebote werden schriftlich, kostenlos und unverbindlich erstellt. Sie gelten grundsätzlich 7 Tage ab Angebotsdatum. Es werden nur zugelassene vollkaskoversicherte Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit gestellten Überführungskennzeichen mit Vollkasko von mir überführt. Die Versicherungen dürfen natürlich nicht Personen- oder Firmenbezogen sein.

§ 3 Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung wird die Überführungsfirma Handlungsbevollmächtigte für den Kunden bis zur Auftragserfüllung. Ein Anspruch auf eine Auftragsausführung besteht, wenn durch den Kunden eine schriftliche Auftragserteilung vorliegt und 50% des Angebotsbetrag auf dem angegebenen Konto der Überführungsfirma eingegangen sind. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als unverbindlich. Mit Auftragserteilung müssen alle Daten bzw. Unterlagen, welche zur Auftragsdurchführung benötigt werden vorliegen.

§ 4 Widerruf des Auftrags

Ein Auftragswiderruf ist nur vor der Erfüllung der im Auftrag vereinbarten Dienstleistung möglich. Widerruft der Auftraggeber den Vertrag innerhalb der Frist vor Auftragserfüllung werden folgende Kosten fällig:  Bei Widerruf werden 50% des Auftragswertes fällig, wenn sich der Fahrzeugführer der Überführungsfirma noch nicht auf dem Weg zur Fahrzeugübernahme befindet und 100% des Auftragswertes werden fällig, sobald der Fahrzeugführer der Überführungsfirma zur Fahrzeugübernahme unterwegs ist.

§ 5 Fahrzeugbereitstellung

Der Kunde hat am Überführungstag für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen. Das zu überführende Fahrzeug muss fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigt. Ist der Fahrzeugführer der Überführungsfirma vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 60 Minuten, so kann für jede angefangene halbe Stunde EUR 27,- berechnet werden. Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort, sowie wegen eines Defekts oder erheblicher Mängel nicht zu überführen, werden 100 % des Auftragswertes fällig. Stimmen die Fahrzeugdaten des Auftrags nicht mit den Fahrzeugdaten des gestellten Fahrzeugs überein, wird die Übernahme des Fahrzeugs durch den Fahrzeugführer der Überführungsfirma abgelehnt und es werden 100 % des Auftragswertes fällig.

§ 6 Auftragserfüllung

Vor Ort erfolgt durch den Fahrzeugführer der Überführungsfirma eine Überprüfung der Fahrzeugdaten mit den Fahrzeugpapieren, Sichtkontrolle auf Schäden und Dokumentation dieser.   Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn das Fahrzeug an den Empfänger übergeben wurde. Ausnahmen hiervon gelten nur bei vereinbarter Nachtanlieferung. Hier gilt der Auftrag als erfüllt, wenn das Fahrzeug am vereinbarten Stellplatz abgestellt, Papiere, Schlüssel an vereinbarter Stelle (z.B. Nachttresor) hinterlegt wurden. Ein Liefertermin, der bei Auftragserteilung vorliegt, wird stets nur unter Vorbehalt angenommen. Für Lieferverzug infolge von Pannen, technischen Defekts, Staus oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Transporte mit Ladung werden nur übernommen, wenn der Versender die ordnungsgemäße Verladung und Ladungssicherung durchführt. Schäden aus falscher oder unsachgemäßer Verladung oder Ladungssicherung gehen zu Lasten des Versenders.

§ 7 Zahlung

Für Rechnungsstellung gelten die in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Preise bzw. die unter §3, §4 und §5 anfallenden Kosten, zuzüglich der derzeitig gültigen Mehrwertsteuer. Weitere Kosten werden berechnet, wenn diese während der Auftragsausführung mit dem Kunden abgestimmt wurden. Als Zahlungsfrist gilt, Anzahlung 50% des Auftragswertes vor Antritt der Fahrzeugüberführung, Restzahlung von ebenfalls 50% des Auftragswertes bei Fahrzeugübergabe, eventuell plus der mit dem Kunden abgestimmten zusätzlich angefallenen Kosten, wie zum Beispiel Kraft- und/oder Schmierstoffe oder Ähnlichem. Anzahlung und Restzahlung nach Auftragserfüllung in Ausnahmefällen nach Absprache möglich.

§ 8 Haftung

Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen gilt die dafür bereits vorhandene Versicherungspolice des Fahrzeugs. Bei Fahrzeugen mit vom Kunden gestellten Überführungskennzeichen gilt die dafür bereits vorhandene Versicherungspolice. Bei Anlieferungen nach Feierabend oder nachts haftet der Kunde mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden sowie Schäden, welche infolge eines technischen Defekts, gleich welcher Art, entstanden sind. Ist ein Fahrzeug infolge einer Panne nicht mehr fahrbereit, so hat der Kunde nach Bekanntwerden für eine unverzügliche Wiederinstandsetzung zu sorgen. Ist der Kunde nicht erreichbar, beauftragt die Überführungsfirma eine Vertragswerkstatt oder ein Abschleppunternehmen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Folgeschäden ( zum Beispiel entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Betriebsausfallschäden, oder Ähnlichem ) werden vor der Haftung ausgeschlossen. Ladung, welche auf Fahrzeugen mit Überführungskennzeichen durch den Kunden zugeladen wurden, sind nicht versichert und es wird keinerlei Haftung für diese, oder daraus entstehende Schäden übernommen.

§ 9 Übernahme- und Liefertermine

Übernahme und Liefertermine, die bei Auftragserteilung vorliegen, werden nur unter Vorbehalt angenommen. Für Lieferverzug infolge Panne, Unfall, technischen Defekts oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.


§ 10 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck.



Stand 13.11.2023